Beteiligung an der Gesellschaft in Firma Pitz GmbH & Co. KG unter Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin und der Geschäftsführung in diesem Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gunter Pitz
Roßdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 11.03.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 22 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 8
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.02.1999 zuletzt geändert am 14.11.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Darmstadt sowie eine Änderung in den §§ 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens) und 13 Ziffer 5 (Allgemeine Vorschriften) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 493/21) vom 06.12.2021 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
In Folge Auflösung der Gesellschaft sind Eintragungen die Geschäftsführer und deren Vertretungsmacht betreffend unrichtig geworden. Von Amts wegen eingetragen, § 384 II FamFG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.