Die Unterhaltung und die Reinigung von Gräben, Ausführung von Tiefbauarbeiten und die Ausführung von Lohnarbeiten für Landwirte. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch Geschäfte aller Art zu tätigen, soweit ihr dies zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheint. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Norbert Gunnemann
Drensteinfurt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Corinna Gunnemann
Drensteinfurt
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.02.1977 zuletzt geändert am 02.10.1985
Die Gesellschafterversammlung hat am 14.03.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § III (Stammkapital / Geschäftsanteile) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2011 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.03.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 267 Amtsgericht Ahlen getreten. Freigegeben am 28.09.2004.
Die allgemeine Vertretungsregelung sowie die Vertretungsbefugnis des Heinrich Gunnemann, Drensteinfurt, wurden gemäß § 17 HRV von Amts wegen geändert in Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 1.
Gemäß § 17 HRV Eintragung von Amts wegen in Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 1 und 4.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.