Der Vorstandsmitglieder sind jeweils berechtigt, den Verein stets einzeln zu vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (Auch grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500, - €, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sascha Schreiner
München
Vorstand
Florian Peter
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.10.2024 mit Nachtrag vom 26.03.2025.
Freitext
Satzung Bl. 5 SB;
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