Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand und dem Rechner. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von bis zu 100,00 EUR. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 100,00 EUR und bis zu einem Wert von 300,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 300,00 EUR und nicht mehr als 3.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 3.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Karl Borchers
Müllheim
Vorstand
Patric Schmitt
Buggingen
Vorstand
Max Heinrich Fischer
Heitersheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.04.2000 mit Änderung vom 17.04.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben), § 4 (Mitgliedsbeiträge), § 12 (Auflösung des Vereins) und § 13 (Erfüllung und Gerichtsstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 07.12.2000
Satzung: AS. 69 ff.
Satzung: AS 115 - 139
Satzung: AS 205 - 223
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.