Der Verein wird gem. § 26 BGB durch den 1. oder 2. Vorsitzenden - je einzeln - vertreten. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als DM 2.000,-- belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende, als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 2.000,-- belasten und für Dienstverträge brauchen die Vorsitzenden die Zustimmung des Vorstandes. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Lutz
Horb am Neckar
Vorstand
Nina Jasmin Rieth
Calw
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.07.1990.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.04.2015.
Tag der ersten Eintragung: 12.02.1991
Satzung: Sonderband Blatt 7-20
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