Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind ein oder mehrere, höchstens vier Vorstandsmitglieder, die nicht Vereinsmitglieder sein müssen. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, ist dieses einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, wird der Verein vertreten durch den Vorsitzenden einzeln und im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexandra Gütermann
Gutach i.Br.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.03.2011
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 09.05.2011
Satzung AS. 1 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.