Handelsregister · VR 3007

Chronologischer Auszug

Güstrower Handballverein 94 e.V. · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Güstrower Handballverein 94 e.V.

b)
Güstrow
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister; diese vertreten den Verein jeweils
allein.

b)
Vorsitzender:
Hintze, Udo, Mühl Rosin, *XX.XX.XXXX

Stellv. Vorsitzender:
Dr. Klevenow, Olaf, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Schatzmeister:
Dethloff, Petra, Groß Schwiesow, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 22.06.1994 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 03.06.2015, geändert.
a)
06.03.2018
Gödke

b)
Fall 1
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Freigegeben am 06.03.2018.

Tag der ersten Eintragung:
11.01.1995

Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß Artikel 1
der Achten Verordnung zur
Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018
geändert.
Bisher Amtsgericht Güstrow VR
322, nunmehr Amtsgericht
Rostock.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Klevenow, Olaf, Güstrow, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Rudolph, Daniel, Güstrow, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Stimmrecht und Wählbarkeit) und § 16 (Datenschutz) beschlossen; infolge dessen war die
Satzung in den §§ 11 (Finanzierung, Beiträge) bis 17 (Inkrafttreten) redaktionell
anzupassen.
a)
21.08.2018
Brandenburg

b)
Fall 2

Protokoll Bl. 20 - 29 SB
Satzung Bl. 30 - 40 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.