Handelsregister · HRB 2054

Chronologischer Auszug

Günzburger Bestattungsdienst GmbH · Amtsgericht Memmingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Günzburger Bestattungsdienst GmbH

b)
Günzburg

c)
Betreiben eins Bestattungsinstitutes, das
die Sparte Überführung mit eigenen
Sonderfahzeugen erfaßt und alle üblichen
Nebenleistungen und Dienste anbietet, die
sich anläßlich einer Bestattung ergeben
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen

b)
Geschäftsführer:
Andrusch, Ulrich, Möbelfachwirt, Günzburg
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1990
a)
22.05.2003
Erndl

b)
Tag der ersten
Eintragung: 06.12.1990.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 6/13 So.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Jahnstr. 3, 89312 Günzburg
a)
19.04.2012
Veitenhansl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.