Handelsregister · HRB 6863

Registerinformationen

Günther Stracke, Sanitär-Heizung GmbH · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Günther Stracke, Sanitär-Heizung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Wenden
Geschäftsanschrift
Breites Tor 22, 57482 Wenden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6863
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
06.10.2020
Abrufstand
03.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung aller Leistungen im sanitär-, heizungs- und versorgungstechnischen Handwerk. Die Gesellschaft kann darüberhinaus alle Geschäfte ausführen und Maßnahmen ergreifen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zwecke auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an diesen beteiligen.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Stracke

Wenden-Ottfingen

Prokurist(in)

Margot Stracke

Wenden

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Beschluss und Gesellschaftsvertrag in geänderter Fassung Blatt 69-80 Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 12.06.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 370 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 05.05.2004.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1987 zuletzt geändert am 04.10.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29. Dezember 2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Durch Beschluß der Gesellschafter können Geschäftsführer zur Alleinvertretung ermächtigt und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.