Handelsregister · HRB 104463

Chronologischer Auszug

Günther GmbH Bauunternehmung · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Günther GmbH Bauunternehmung

b)
Neuenstadt am Kocher

c)
Ausführung von Hochbauten aller Art.
Ausführung von Garten- und
Landschaftsbaumaßnahmen
51.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Günther, Siegfried, Bauunternehmer und
Maurermeister, Neuenstadt am Kocher
Geschäftsführer:
Günther, Bernd, Maurermeister, Neuenstadt am
Kocher
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1990 zuletzt geändert am
10.04.2006
a)
09.11.2006
Maier, C.

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
09.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 19.03.1991
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 21-22

Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 23-31
2b)
Geschäftsanschrift:
Pfarrgasse 10, 74196 Neuenstadt am
Kocher
a)
19.09.2012
Siol
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Günther, Siegfried, Bauunternehmer und
Maurermeister, Neuenstadt am Kocher
a)
03.08.2015
Boßler-Büche

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.