Handelsregister · HRA 20290

Chronologischer Auszug

GTS Transporte e. K. · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GTS Transporte e. K.

b)
Augsburg
Geschäftsanschrift:
Derchinger Straße 141, 86165 Augsburg

Je errichtet:
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma
mit Zusatz:
Zweigniederlassung Ichenhausen, 89335
Ichenhausen,
Geschäftsanschrift: Dr.-Emil-Schilling-Straße
5, 89335 Ichenhausen
Zweigniederlassung Otzing, 94563 Otzing,
Geschäftsanschrift: Eisenstorf 10, 94563
Otzing
a)
Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

b)
Inhaber:
Grießhaber, Thomas, Dasing, *XX.XX.XXXX
Erteilt:

Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken:
Grießhaber-Ruzicka, Sabrina, Dasing, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau
a)
10.07.2020
Diemer

b)
(Fall 1)
2b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 15.12.2023 (Az. IN 1024/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
18.12.2023
Gloge
3Nachfolgende Prokura von Amts wegen gemäß § 384
Abs. 2 FamFG als unrichtig kenntlich gemacht:
Grießhaber-Ruzicka, Sabrina, Dasing, *XX.XX.XXXX
b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 01.02.2024 (Az. 8 IN 1024/23) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
a)
02.02.2024
Gloge

b)
Eintrag zur allgemeine
Vertretungsregelung von
Amts wegen gemäß §
384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.