Handelsregister · HRA 20290
Chronologischer Auszug
GTS Transporte e. K. · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GTS Transporte e. K. b) Augsburg Geschäftsanschrift: Derchinger Straße 141, 86165 Augsburg Je errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Ichenhausen, 89335 Ichenhausen, Geschäftsanschrift: Dr.-Emil-Schilling-Straße 5, 89335 Ichenhausen Zweigniederlassung Otzing, 94563 Otzing, Geschäftsanschrift: Eisenstorf 10, 94563 Otzing | a) Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. b) Inhaber: Grießhaber, Thomas, Dasing, *XX.XX.XXXX | Erteilt: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Grießhaber-Ruzicka, Sabrina, Dasing, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau | a) 10.07.2020 Diemer b) (Fall 1) |
| 2 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 15.12.2023 (Az. IN 1024/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 18.12.2023 Gloge | |||
| 3 | Nachfolgende Prokura von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig kenntlich gemacht: Grießhaber-Ruzicka, Sabrina, Dasing, *XX.XX.XXXX | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.02.2024 (Az. 8 IN 1024/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. | a) 02.02.2024 Gloge b) Eintrag zur allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.