Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von feuerfesten, metallurgischen, exothermen / isolierenden und chemischen Produkten für die Gießerei- und Stahlwerksindustrie.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Schäfer
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Thomas-Michael Schäfer
Frechen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Eva Weyers
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2088, zuletzt geändert am 05.12.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2023 hat die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 31246) nach Grevenbroich und die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz), in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) und in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung), die Streichung von § 5, wodurch die §§ 6 - 19 zu den §§ 5 - 18 werden, sowie die Änderung des § 5 (Gesellschafterversammlung) n.F., des § 9 (Verfügung über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht) n.F., des § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) n.F., des § 12 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) n.F. und des § 14 (Wettbewerbsverbot, Öffnungsklausel) n.F. beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.