Handelsregister · HRB 5197
Chronologischer Auszug
GTH Holler UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Amberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GTH-Holler Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) b) Neunburg vorm Wald Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Dr.-Altmann-Straße 27, 92431 Neunburg vorm Wald c) der Besitz und die Verwaltung von Anlagevermögen. | 200,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Bestellt: Geschäftsführer: Holler, Bernhard, Neunburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2013. | a) 22.02.2013 Froschauer | |
| 2 | a) GTH-Holler UG (haftungsbeschränkt) c) Der An- und Verkauf von Maschinen und Zubehör für die Getränkeindustrie, deren Überholung und Vermittlung, deren Weiterverkauf an Betriebe zur Herstellung von Getränken und Lebensmitteln. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2013 hat die Änderung der Ziffern 1. (Firma) und 2. (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 20.11.2013 Stich | |||
| 3 | a) GTH Holler UG (haftungsbeschränkt) | a) 16.12.2013 Stich b) Von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 28.02.2018 (Az. IN 5/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. | a) 06.03.2018 Asbeck | ||||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 09.03.2018 und 21.03.2018 (Az. IN 5/18) aufgehoben worden. | a) 22.03.2018 Asbeck |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.