Handelsregister · HRB 5197

Chronologischer Auszug

GTH Holler UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Amberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GTH-Holler Verwaltung UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Neunburg vorm Wald
Geschäftsanschrift:
Bürgermeister-Dr.-Altmann-Straße 27,
92431 Neunburg vorm Wald

c)
der Besitz und die Verwaltung von
Anlagevermögen.
200,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Holler, Bernhard, Neunburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2013.
a)
22.02.2013
Froschauer
2a)
GTH-Holler UG (haftungsbeschränkt)

c)
Der An- und Verkauf von Maschinen und
Zubehör für die Getränkeindustrie, deren
Überholung und Vermittlung, deren
Weiterverkauf an Betriebe zur Herstellung
von Getränken und Lebensmitteln.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2013 hat die
Änderung der Ziffern 1. (Firma) und 2. (Gegenstand des
Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
20.11.2013
Stich
3a)
GTH Holler UG (haftungsbeschränkt)
a)
16.12.2013
Stich

b)
Von Amts wegen
berichtigt.
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Amberg vom 28.02.2018 (Az. IN 5/18) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese
Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
a)
06.03.2018
Asbeck
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 09.03.2018 und
21.03.2018 (Az. IN 5/18) aufgehoben worden.
a)
22.03.2018
Asbeck

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.