Vorstand/Präsidium im Sinne des § 26 BGB sind - dem Präsident - demVize Präsidenten und dem Vize Präsident Finanzen. Der Präsident des Vereines ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vize Präsident und der Vize Präsident Finanzen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Kolmar
Sinsheim
Vorstand
Gunther Heribert Heitlinger
Tiefenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.11.2005 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.03.2006 geändert.
Freitext
Eintr.Vfg. Bl. 27 Satzung Bl. 22 - 26
Fall 3
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) von Amts wegen in Sp. 3 a) übertragen.
von Amts wegen berichtigt
Fall 3
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