Gegenstand des Unternehmens sind die Fertigung von Konstruktionen, die Fertigung von Maschinen, Maschinenbauteilen und Schweißkonstruktionen sowie Montagearbeiten aller Art. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung vorgenannter Zwecke geeignet erscheinen. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, auch Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch einen oder mehrere Geschäftsführer zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellen. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, d.h. ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Fischer
Witten
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Benjamin Schwabe
Nettetal
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1994 zuletzt geändert am 17.12.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Kempen: 06.02.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1390 Amtsgericht Kempen getreten. Freigegeben am 18.11.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 36 ff. Sonderband
Anmeldung Bl. 58 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.