Handelsregister · HRB 205050
Chronologischer Auszug
GST Auto-Formteile GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GST Auto-Formteile GmbH b) Ludwigsburg c) Herstellung von Formteilen für die Kfz- Industrie und im geringeren Umfang die Herstellung und der Vertrieb von Sondermaschinen dafür mit deren Wartung und Instandsetzung . | 100.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Stefanidis, Georgios, Mechanikermeister, Ludwigsburg einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.10.1996 mit Nachtrag vom 20.01.1997 | a) 23.02.2006 Schönfeld b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.02.2006. Tag der ersten Eintragung: 30.04.1997 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 6,22 und 84,89 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Carl-Zeis-Str. 7/1, 71642 Ludwigsburg | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 10.02.2012 (4 IN 44/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 16.02.2012 Beetz | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 15.05.2012 (4 IN 44/12) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 22.05.2012 Beetz | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 19.06.2017 (4 IN 44/12) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. | a) 22.06.2017 Schneider |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.