Die Verwaltung eigenen Vermögens der Gesellschaft, die Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften, die Übernahme von Managementfunktionen sowie die Erbringung von Vertretungs-, Geschäftsführungs- sowie sonstiger Beratungsleistungen, soweit hierzu jeweils eine besondere behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Glasmacher
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 09. Juli 2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 36941) nach Meerbusch beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23. Oktober 2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat weiter eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25. Mai 2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.