Handelsregister · VR 201198

Chronologischer Auszug

Grundschule Thoner Espan Freundeskreis e.V. · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Grundschule Thoner Espan Freundeskreis e.V.

b)
Nürnberg
a)
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und den 2.
Vorsitzenden gemeinsam vertreten.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von
mehr als 2.000,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Alfermann, Felix, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Stockfisch, Christine, Fürth, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 10.11.2011.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
a)
25.11.2011
Schäffer

b)
Satzung Bl. 6 - 9 SB; Protokoll Bl.
3 - 5 SB;
2a)
Je zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein
gemeinsam.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von
mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Alfermann, Felix, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorstand:
Luttkus, Stefan, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schriftführerin:
Prey, Susanne, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Pracht, Ingo, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des
Vereins), 3 (Geschäftsjahr), 7 (Vorstand des Vereins) und 8 (Mitgliederversammlung) der
Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorstand, dem
Schriftführer und dem Schatzmeister
a)
28.11.2014
Hirschmann

b)
Satzung Bl. 26 SB; Protokoll Bl.
27 ff. SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.