Handelsregister · VR 3151

Chronologischer Auszug

Grundschule für hoch Begabte Neupetershain-Nord e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Grundschule für hoch Begabte Neupetershain-Nord
e.V.

b)
Neupetershain
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden.
Sie vertreten gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Voigt, Reiner, *XX.XX.XXXX, Spremberg

2. Vorsitzender:

2.
Voigt, Sven, *XX.XX.XXXX, Spremberg
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 15.10.2003
a)
16.11.2006
Ristau
b)
Satzung Bl. 5 ff
SB

Tag der ersten Eintragung:
06.06.2003

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 848 getreten.
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:

1. Voigt, Reiner

1. Vorsitzender:

3.
Vogt, Barbara, geb. Schmidt, *XX.XX.XXXX, Spremberg

Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
2. Vorsitzender:

Vogt, Sven, *XX.XX.XXXX, Spremberg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3
(Gemeinnützigkeit), § 8 (Die Mitgliederversammlung) und § 11 (Mitgliedsbeiträge) beschlossen.
a)
10.10.2011
Perl
b)
Satzung Bl.
20-22 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.