Handelsregister · HRB 743673

Registerinformationen

Grüner Blitz GmbH · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Grüner Blitz GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bruchsal
Geschäftsanschrift
Im Sand 2, 76669 Bad Schönborn
Kapital
25.001,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 743673
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
08.07.2025
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Montage, Installation, Wartung, Inbetriebnahme und Verkauf von Photovoltaikanlagen inkl. Speichersystemen, Wallboxen und Wärmepumpen sowie die Erbringung von hiermit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen; (2) die Vornahme aller elektrotechnischen Arbeiten in der Haus- und Industrietechnik; (3) die Montage, Installation, Wartung und Austausch von Messgeräten für Wärme, Kälte, Wasser, Rauch und sonstigen Medien sowie das Ablesen von Medienzählern.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2022.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Zur Durchführung der Ausgliederung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag das Stammkapital um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR erhöht.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Einzelkaufmann Samuel Ochs, Bruchsal, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Grüner Blitz Inh. Samuel Ochs e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 739616) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.02.2023 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.02.2023 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Insolvenz

  • Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 11.04.2025 (105 IN 243/25) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.