Handelsregister · HRB 15772
Chronologischer Auszug
GRÜN BERLIN GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Grün Berlin Park und Garten Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Berlin c) Die eigeninitiative Förderung des öffentlichen Freiraums in der sich entwickelnden Bundeshauptstadt Berlin durch a) Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten der Freiraumgestaltung mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit, für das Stadtbild und die Stadtgeschichte, für städtebauliche Entwicklungsbereiche und andere Schwerpunkte der Stadtentwicklung, um gesamtstädtisch Akzente zur Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu setzen; b) Organisation, Betrieb und Weiterentwicklung bedeutsamer öffentlicher Freiraumanlagen, insbesondere des "Britzer Gartens" in Berlin-Neukölln, des "Erholungsparks Marzahn" in Berlin-Marzahn und anderer vergleichbarer Anlagen im Eigentum oder Besitz der Gesellschaft, die zur unmittelbaren Förderung der Allgemeinheit durch öffentliche Nutzung gewidmet werden; c) Förderung und Entwicklung von Leitbildern, Realisierungskonzepten und optimierten Umsetzungsstrategien zur Sicherung und Ausgestaltung neuer Naherholungsgebiete, stadtgliedernder Landschaftsräume, zur Vernetzung von Freiflächensystemen/Grünzügen; d) Bereitstellung von Informationen zu Belangen des öffentlichen Grün- und Freiraumes zum Zwecke einer verbesserten Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zweckbestimmung zur Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitere Aufgaben zur Förderung des öffentlichen Freiraumes übernehmen, soweit diese dem Wohle der Allgemeinheit dienen. | 101.000 DM | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Gottfriedsen, Hendrik, Diplom-Ingenieur, Berlin | 1. Siering, Helmut, Berlin Einzelprokura | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 04.01.1980 mit letzter Änderung vom 15.02.1996 b) Folgende Gesellschaft ist bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: Grün Berlin Gesellschaft für Freiraumgestaltung mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 29492) | a) 22.11.2004 Thiel b) Tag der ersten Eintragung 19.02.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gottfriedsen, Hendrik Geschäftsführer: 2. Schmidt, Christoph, *XX.XX.XXXX, Hamburg | a) 08.01.2009 Steinberg | ||||
| 3 | b) Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich des Wohnortes. Nunmehr: Geschäftsführer: Schmidt, Christoph, *XX.XX.XXXX, Potsdam | a) 04.02.2009 Schulze | ||||
| 4 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Sangerhauser Weg 1, 12349 Berlin | a) 26.11.2009 Thanheiser | ||||
| 5 | a) GRÜN BERLIN GmbH | 51.640,48 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.05.2010 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital), § 6 (Vertretung). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt. | a) 01.07.2010 Dr. Lehmann | |
| 6 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes der Länder sowie des Umweltschutzes; b) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; c) die Förderung der Volksbildung sowie die Förderung von Kunst und Kultur. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die eigeninitiative Förderung des öffentlichen Freiraums im Land Berlin mittels a) Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten der Freiraumgestaltung mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit, für das Stadtbild und die Stadtgeschichte, für städtebauliche Entwicklungsbereiche und andere Schwerpunkte der Stadtentwicklung, um gesamtstädtisch Akzente zur Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu setzen; b) Organisation, Betrieb und Weiterentwicklung bedeutsamer öffentlicher Freiraumanlagen, insbesondere des "Britzer Gartens" in Berlin-Neukölln, des "Erholungsparks Marzahn mit den Gärten der Welt" in Berlin-Marzahn - Hellersdorf und anderer vergleichbarer Anlagen im Eigentum oder Besitz der Gesellschaft, die zur unmittelbaren Förderung der Allgemeinheit durch öffentliche Nutzung gewidmet werden; c) Förderung und Entwicklung von Leitbildern, Realisierungskonzepten und optimierten Umsetzungsstrategien zur Sicherung und Ausgestaltung neuer Naherholungsgebiete, stadtgliedernder Landschaftsräume, zur Vernetzung von Freiflächensystemen/Grünzügen; d) Bereitstellung von Informationen zu Belangen des öffentlichen Grün- und Freiraumes zum Zwecke einer verbesserten Akzeptanz in der Öffentlichkeit. (4) Im Rahmen der Verwirklichung des Satzungszwecks soll die Tätigkeit der Gesellschaft insbesondere zugutekommen: a) dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger durch Schaffung von öffentlichen Grün- und Parkanlagen bzw. deren Umgestaltung, b) dem Umwelt- und Landschaftsschutz durch Infrastrukturpflege und -investitionen zur Umwelterhaltung und -gestaltung, die die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger verbessern sowie durch Maßnahmen, die geeignet sind, die Bereitschaft der Bürgerin / des Bürgers zum Erleben und zur Weiterentwicklung ihrer / seiner Umwelt zu wecken, c) der Bildung, Kunst und Kultur durch die Einbeziehung und Erhaltung der Kunst in Freiflächen, d) dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger durch die langfristige Erhaltung und Weiterentwicklung von öffentlichen Parkanlagen. | a) 01.07.2010 Dr. Lehmann | ||||
| 7 | b) Geschäftsanschrift: Columbiadamm 10, Turm 7, 12101 Berlin | a) 21.10.2010 Steinberg | ||||
| 8 | Nicht mehr Prokurist: 1. Siering, Helmut | a) 15.07.2017 Lampe | ||||
| 9 | 2. Stohl, Jörg, *XX.XX.XXXX, Schöneiche Einzelprokura | a) 08.11.2017 Höcky | ||||
| 10 | b) Geschäftsanschrift: Mariendorfer Damm 1, (Ullsteinhaus), 12099 Berlin | a) 03.12.2018 Höcky | ||||
| 11 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" gemäß § 51 ff. der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) sowie die Förderung der Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO). Vorgenannte Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch - eigeninitiative Förderung des öffentlichen Freiraums im Land Berlin mittels Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten der Freiraumgestaltung mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit, für das Stadtbild und die Stadtgeschichte, für städtebauliche Entwicklungsbereiche und andere Schwerpunkte der Stadtentwicklung, um gesamtstädtisch Akzente zur Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich des Klimaschutzes zu setzen; - Förderung einer umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur und lenkung entsprechend der Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes sowie einer klimaschonenden Stadtentwicklung; - Organisation, Betrieb und Weiterentwicklung bedeutsamer öffentlicher Freiräume sowie Parkund Grünanlagen, die zur unmittelbaren Förderung der Allgemeinheit durch öffentliche Nutzung gewidmet werden; - Förderung und Entwicklung von Leitbildern, Realisierungskonzepten und optimierten Umsetzungsstrategien zur Sicherung und Ausgestaltung neuer Naherholungsgebiete, stadtgliedernder Landschaftsräume, zur Vernetzung von Freiflächensystemen/Grünzügen; - Bereitstellung von Informationen zu Belangen der öffentlichen Grün- und Freiraumentwicklung zum Zweck einer verbesserten Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Im Rahmen der Verwirklichung vorgenannter Zwecke soll die Tätigkeit der Gesellschaft insbesondere zugutekommen: - dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger durch Schaffung und Erhaltung öffentlicher Freiräume (z. B. Parkanlagen) deren Umgestaltung und langfristiger Erhaltung; - dem Umwelt- und Landschaftsschutz durch Infrastrukturpflege und -investitionen sowie den Betrieb von blauen und grünen Infrastrukturen mit Freiraumbezug zur Umwelterhaltung und -gestaltung, die die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger verbessern, sowie durch Maßnahmen, die geeignet sind, die Bereitschaft der Bürgerin / des Bürgers zum Erleben und zur Weiterentwicklung ihrer/ seiner Umwelt zu wecken. b) Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Vorgenannte Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch - Entwicklung grüner Infrastrukturen sowie Bereicherung des Alltags der Bevölkerung in den verantworteten Liegenschaften durch vielfältige kulturelle und künstlerische Angebote sowie durch Bildungsaktivitäten. Dazu zählt auch die Vermittlung von Wissen über Kunst und Kultur sowie insbesondere zu Umwelt und Natur; - Maßnahmen der Umweltbildung sowie Etablierung eines Bewusstseins für Umwelt und Klima, für Artenvielfalt und Umweltschutz in Umweltbildungszentren. c) Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). - Entwicklung grüner Infrastrukturen im Freiraum sowie Bereicherung des Alltags der Bevölkerung in den verantworteten Liegenschaften durch vielfältige kulturelle und künstlerische Angebote sowie durch Bildungsaktivitäten. Dazu zählt auch die Vermittlung von Wissen über Kunst und Kultur sowie insbesondere zu Umwelt und Natur; - Durchführung regelmäßiger Kulturveranstaltungen mit Freiraumbezug; d) Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO); - Sanierung, Modernisierung und Betrieb von ausgewählten historisch, politisch und kulturell bedeutsamen öffentlichen Bauwerken und Anlagen mit Freiraumbezug; Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer vorgenannten gemeinnützigen Zwecksetzung weitere Aufgaben übernehmen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und insgesamt neu gefasst. | a) 05.01.2023 Dr. Lehmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.