Handelsregister · HRB 33237

Registerinformationen

Gruber Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gruber Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Groß-Zimmern
Geschäftsanschrift
Rudolf-Diesel-Straße 6, 64846 Groß-Zimmern

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 33237
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
19.03.2010
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Ist die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften sowie die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in anderen Unternehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Klaus Gruber

Eppertshausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Werner Gruber

Babenhausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 03.02.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 12 ff. Sonderband
  • Fall 2
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Kreis der Gesellschafter, Gesellschafterstämme) und 19 (Bekanntmachungen) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.