Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karsten Hellmuth
Baunatal
Vorstand
Dierk Koch
Baunatal
Vorstand
Jochen Fischer
Baunatal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Vorstandsmitgliedern und höchstens 6 Vorstandsmitgliedern.
Zum An- und Verkauf von Grundstücken ist in jedem Fall die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Der Hauptvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter, anwesend sind. Ist eine Vorstandssitzung beschlussunfähig, so ist die nächste Vorstandssitzung beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Termin der 1. Sitzung stattfindet. Beschlüsse des geschäftsführenden und des Hauptvorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Tag der ersten Eintragung: 13.07.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 19.07.2017, lfd. Nr. 9, berichtigt in Spalte 3 b) bzgl. Dierk Koch.
Fall 12
Fall 13
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 7.500,00 Euro bis 12.500,00 Euro bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des geschäftsführenden Vorstandes. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 12.500,00 Euro sowie Kreditaufnahmen bedürfen der Einwilligung des Hauptvorstandes.
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 25.03.2011 berichtigend ergänzt in: Spalte 3 a).
Fall 14
Fall 15
Satzung
Satzung vom 04.02.1972 zuletzt geändert am 16.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2004 hat die Änderung der Satzung in dem § 2 Abs. 2 und 4 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.