Handelsregister · VR 12468

Registerinformationen

Großenhainer Fitnessclub e.V. · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Großenhainer Fitnessclub e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Großenhain

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 12468
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
30.04.2025
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Hubertus Marx

Großenhain

Vorstand

Torsten Zieger

Großenhain

Vorstand

Alexander Riedel

Großenhain

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 20.12.1991 zuletzt geändert am 31.03.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2012 hat die Änderung der Ziffern 1 (Name, Sitz), 3 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 9 (Vergütung der Tätigkeit für den Verein) und 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2017 hat die Änderung der Ziffern 2 (Zweck des Vereins), 3 (Mitgliedschaft), 8 (Stimm- und Wahlrecht) und 15 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.02.2020 hat die Einfügung eines neuen § 16 (Datenschutz im Verein) in die Satzung beschlossen. Der bisherige § 16 ist nunmehr § 17 (Inkrafttreten).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 09.12.1992. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Riesa VR 468). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten.
  • Protokolle Bl. 2 und 5 SB Neue Satzung Bl. 3 SB
  • Protokoll Bl. 7 SB
  • Protokoll Bl. 9 SB Satzung Bl. 10 SB
  • Protokoll Bl. 13 SB Satzung Bl. 14 SB
  • Protokoll Bl. 16 SB

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Name des Vereins ist geändert.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.