Große Monheimer Karnevalsgesellschaft 1902 (GROMOKA) - Su muß et sinn mer dunn all met
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Monheim
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 30106 früher Amtsgericht Langenfeld
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
24.06.2014
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer und der stellvertretende Geschäftsführer. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Volgmann
Monheim
Vorstand
Lutz Burow
Monheim
Vorstand
Ronald Kösters
Monheim
Vorstand
Jörg Schneider
Monheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.04.1949 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.11.1996 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 3 (Der Vorstand) beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.05.2014 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.10.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2003.
Satzung Blatt 4-5, 116-124, II Beschluss Blatt 78, III
Umgeschrieben von VR 201
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Blatt I der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.