Große Karnevals-Gesellschaft Malsch 1929 e.V. (abgekürzt: Gro-Ka-Ge-Ma 1929 e.V.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Malsch
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 360400
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
08.09.2023
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der erste Vorsitzende, der Vizepräsident, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Protokoller. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Präsidenten oder vom ersten Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte, die den Verein zu Zahlungen verpflichten, sind ab einer Summe von 7.000 EUR bei einem einzelnen isolierten Geschäftsvorgang und ab einer Summe von 2.000 EUR Jahresbetrag bei Begründung eines Dauerschuldverhältnisses von der Verwaltung zu genehmigen. Kreditgeschäfte sind von der Generalversammlung zu genehmigen. Bankgeschäfte aller Art, insbesondere die Zahlung von Verbindlichkeiten unterliegen den vorstehenden Grenzen nicht, es gilt die allgemeine Vertretungsregelung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mario Bogner
Ottersweier
Vorstand
Mareike Pulighe
Malsch
Vorstand
Ramona Huck
Malsch
Vorstand
Roman Scherer
Malsch
Vorstand
Markus Burgmann
Malsch
Vorstand
Christian Michael Freund
Malsch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.06.1976 in Neufassung vom 23.05.2003.
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2019 hat die Einfügung eines neuen § 14 (Datenschutzverordnung) und die Umnummerierung des darauffolgenden Paragraphen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (Der Hohe Rat), § 13 (Auflösung des Vereins) und § 14 (Datenschutzverordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Hohe Rat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Hohe Rat) und § 15 (Schlussbestimmung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.01.2015.