Handelsregister · VR 1639 KI
Chronologischer Auszug
Große Grüne Schützengilde von 1412 e.V. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Große Grüne Schützengilde von 1412 e.V. b) Kiel | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsteher und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsteher allein oder die beide weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam. b) Vorstandsmitglied: 1. Falke, Hermann, Kiel, Kaufmann Vorstandsmitglied: 2. Paulsen, Klaus-Peter, Kiel, Bestatter Vorsteher: 3. Schulz, Günter, Kronshagen, Kaufmann | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 06.05.1900; 20.05.1900 mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert durch Beschluss vom 10.05.1992 | a) 24.05.2007 Signus b) Bereits beim Amtsgericht Kiel am 08.09.1971 von 21 VR 8 nach VR 1939 umgeschrieben. Tag der ersten Eintragung: 26.06.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Änderung zu Nr. 1: Vorsteher: Falke, Hermann, *XX.XX.XXXX, Kiel Änderung zu Nr. 2: Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt. Vorstandsmitglied: Paulsen, Klaus-Peter, *XX.XX.XXXX, Kiel Nicht mehr Vorsteher: 3. Schulz, Günter Vorstandsmitglied: 4. Erk, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Schönkirchen | a) 29.07.2009 Wentzel | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Paulsen, Klaus-Peter Vorstandsmitglied: 5. Janneck, Gerd, *XX.XX.XXXX, Kiel | a) 01.07.2014 Krause | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2018 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 02.05.2019 Lämmerhirt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.