1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Mildtätigkeit, der Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung und des Wohlfahrtswesens insbesondere in Hamburg. 2. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die Förderung der Aus- und Fortbildung sowie die Qualifikation von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, insbesondere von Jugendlichen unter 25 Jahren, durch Coaching-, Schulungs- und weitere geeignete Maßnahmen, die der Qualifizierung und insbesondere der Arbeitstherapie dieses Personenkreises dienen und dessen Integration in den Arbeitsmarkt fördern, - die Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Erziehung, Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl, Erhaltung und Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt, - die Förderung des Wohlfahrtswesens durch die verbilligte Abgabe von Waren des täglichen Bedarfs an beschäftigungslose Menschen. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch Kooperationen i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit der Grone Service und Verwaltungsgesellschaft mbH - gemeinnützig - durch die Inanspruchnahme von Verwaltungs- und Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Debitoren, Kreditoren, Lohn und Gehalt, Controlling), der rechtlichen Beratung und Bearbeitung von Rechts- und Vertragsangelegenheiten, der Marketing- und Vertriebsunterstützung und der Vermögensverwaltung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ulrich Wessels
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Monika Tibes
Jesteburg
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 90 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.03.1988
Gesellschaftsvertrag Blatt 102 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 111 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 117 ff. Sonderband
Fall 13
Fall 16
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.12.1987 zuletzt geändert am 28.06.1994
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,89 um EUR 3.924,11 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand), § 5 (Stammkapital) und § 10 zu ändern.
Die Gesellschafterversammlungen vom 15.10.2004, 22.10.2004, 26.01.2005 und 17.06.2005 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 13 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2005 hat die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2002 (Spalte 1, lfd. Nr. 2) bestätigt.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8, 13 und 14 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 3 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 3 beschlossen. Der § 12 des Gesellschaftsvertrages ist ersatzlos enfallen. Die bisherigen §§ 13 bis 18 des Gesellschaftsvertrages sind nunmehr die §§ 12 bis 17 des Gesellschaftsvertrages. Ferner wurde der § 13 (nunmehr § 12) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.