Personal- und Arbeitskräftevermittlung (Auswahl von Fach- und Führungskräften, Personalentwicklung und Vergütungsberatung), drittbezogener Personaleinsatz aufgrund von Dienst- und Werkverträgen, Projektmanagement und Unternehmensberatung, insbesondere in den Segmenten Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Vertrieb, Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Winzerbedarf, Kellereitechnik und Kommunaltechnik auch über das Internet
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Friedrich Groh
Dresden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 mit Nachtrag vom 23.04.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 11 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat die Änderung des § 4 (Stammkapital) und Streichung des § 14 (Gründungsaufwand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.07.2016, AZ: 531 IN 1180/16, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 15.09.2016, AZ: 531 IN 1180/16, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.