Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anett Karl
Stauchitz OT Seerhausen
Vorstand
Marit Preußer
Liebschützberg OT Borna
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.08.1993 zuletzt geändert am 08.11.1999
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2006 hat die Änderung der §§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 20 (Innere Ordnung), 22 (Pflichten des Vorstandes), 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) und 43 (Prüfung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2009 hat die Neufassung der Satzung und die Mitgliederversammlung vom 07.05.2009 hat die Änderung des § 42 (Bekanntmachungen) sowie die Änderung des Begriffs Mitgliederversammlung in Generalversammlung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.09.2010 hat die Änderung des § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall) der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.09.2014 hat die Änderung der §§ 30 (Stimmrecht in der Generalversammlung) und 43 (Prüfung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.01.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 19 SB
Beschluss Bl. 32 SB Neue Satzung Bl. 33 SB
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