Handelsregister · VR 230444
Historischer Auszug
Griechischer Tanz- und Kulturverein Megas Alexandros e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Kirchheim
unter
Teck
Vereinsregister
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
“
I
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
7]
2
3
4
5
1.
a)
Griechischer
Tanz-
a)
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
a)
Rechtsfähiger
Verein.
und
Kulturverein
Megas
Alexandros
e.V.
b)
Kirchheim
unter
Teck
b)
1.
Vorsitzende
und
der
2.
Vorsitzende.
Jedes
Vorstandsmitglied
vertritt
allein.
Efmorfia
Andreadou,
geb.
Kirchheim
unter
Teck,
-
1.
Vorsitzende
-:
am
25.10.1958,
Avraam
Papadopulos,
geb.
Kirchheim
unter
Teck
-
2.
Vorsitzende
-
am
25.04.1958,
b)
Die
Satzung
ist
am
4.
Dezember
1999
errichtet.
a)
29.
März
2000
b)
CA
Amtsrat
Satzung
Bl.
7/9
d.A.
Verf.
Bl.
12/12
d.A.
RS
121
kKarteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
27.02.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
l
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
\
Dem
bisherigen
Amitsgerichtsbezirk
Kirchheim
unter
Teck
wurde
die
Kennziffer
23
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
i
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
|
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
|
3
4
>
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.