Handelsregister · VR 10759
Historischer Auszug
Griechisch Orthodoxe Kirche - Exarchat von Deutschland und Zentraleuropa - e.V. · Amtsgericht Köln
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
‚Amtsgericht
Nr.
der
Köln
Tausender|
Hunderter
Zehner
13579
Vereinsregister
Tausender
|
Hunderter
:
Rechtsverhältnisse
a)
Name
Vorstand
Eintra-
.
.
am
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
b)
Sitz
des
Vereins
Liquidatoren
der:
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
et
“
b)
Bemerkungen
a)
Griechisch
Orthodoxe
Kirche
-
Exarchat
von
Deutschland
und
Zentraleuropa
-
b)
Köln
onstantinos
Kirakis,
Betriebs-
irt,
Neuss
Nükolaos
Sidiropulos,
Arbeiter,
:
uppertal
P}
Die
Satzung
ist
am
1.
Mai
1990
errichtet
und
durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
2.
März
1991
geändert
in
$
4
(Mitgliedschaft),
$
8
(Erlöschen
der
Mitgliedschaft),
$
9
(Organe),
$
11
(Gemeindeversammlung),
5
12
(Gemeinde-
.
.vorstand),
$
6
(Finanzordnung)
.
Je
zwei
Vorstandsmitglieder,
darunter
immer
der
Kirchen-
vorstandsvorsitzende,
vertreten
den
Verein.
a)
20.
August
1991
b)
Satzung
Bl.
5-18
Scb.
Beschluß
Bl.
'20-
23
Sdb.'
RS
121
-
Karteiblatt
VR
-
gen.
1.1989
-
_M.
DuMont
Schauberg,
Köln
Christos
Karaiskos,
Geistlicher,
München
u
-Kirchenvorstandsvorsitzender-;
5
Wolfgang
Hugo
Rank_ist
nicht:
mehr.
Vorstandenitglied.
Christos
Karaiskos
ist
zum
Vorstandsmitglied
bestellt-
I
a)
25.
August
1995.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
_
Nr.
der
.
u
ä)'Name
Eintra-
,
.
gung
b)
Sitz
des
Vereins
1
2
on
Vorstand
Liquidatoren
-
Rückseite
von
Blatt
_
Vereinsregister
x
“
Rechtsverhältnisse
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
-
3
TTT7
vr
10759
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
—
-
Fortsetzung
auf
dem
5
ten
Blatt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.