Handelsregister · HRB 81053
Chronologischer Auszug
Greenfield Technology Aktiengesellschaft · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Rheingoldhöhe 44. V V AG b) Düsseldorf Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn c) Die Verwaltung eigener Vermögenswerte. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Hundt, Angelika, Wesseling, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 05.07.2017 | a) 10.07.2017 Coners | |
| 2 | a) Greenfield Technology Aktiengesellschaft b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf c) Beratung, Herstellung und Implementierung von Software und Hardware. | b) Nicht mehr Vorstand: Hundt, Angelika, Wesseling, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Enns, Nelli, Vettweiß, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: Enns, Dimitri, Vettweiß, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: Ackermann, Lars, Witten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Hauptversammlung vom 19.01.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma sowie weiter in § 2 Abs. (1) (Unternehmensgegenstand) beschlossen. | a) 05.02.2018 Pollmächer | ||
| 3 | 75.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 19.01.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 25.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 beschlossen sowie diese insgesamt neu gefasst. | a) 27.02.2018 Pollmächer | |||
| 4 | 201.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 29.04.2020 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 126.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 2 beschlossen; § 4 wurde durch einen Abs. 6 (Genehmigtes Kapital) ergänzt. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.04.2025 um bis zu insgesamt EUR 100.500,00 durch ein oder mehrmalige Ausgabe neuer Namens-Stammaktien und/oder Namens- Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen zu erhöhen und hierbei auch über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht weitere Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. | a) 29.05.2020 Pollmächer | |||
| 5 | 202.935,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.04.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.935,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.06.2023 ist § 4 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung) der Satzung geändert. b) Das Genehmigte Kapital beträgt noch 98.565,00 EUR. | a) 20.07.2023 Braun | |||
| 6 | 1.014.675,00 EUR | a) Das bisherige genehmigte Kapital ist aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 06.06.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 811.740,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 2 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung) beschlossen; § 4 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital) wurde neu gefasst und § 9 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) um die Abs. 4 und 5 ergänzt. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 05.06.2028 um bis zu insgesamt EUR 500.000,00 durch ein oder mehrmalige Ausgabe neuer Namens-Stammaktien und/oder Namens- Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen zu erhöhen und hierbei auch über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht weitere Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. | a) 16.08.2023 Pollmächer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.