Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens einer und maximal drei Personen, nämlich dem 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für Rechtsgeschäfte oder sonstige Verfügungen mit einem Wert von über 15.000 € bedarf es der einfachen mehrheitlichen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Arthur Mai
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Die Satzung ist errichtet am 28.03.2025.
Freitext
Satzung Blatt 15-17 der Akten
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