Handelsregister · VR 40550
Chronologischer Auszug
Green Leaf Society e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Green Leaf Society CSC e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Vorsitzende: 1. Halbreiter, Jana, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretende Vorsitzende: 2. Halbreiter, Silvia, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 18.06.2023 Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2023 hat die Änderung der Satzung in 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 7 (Der Vorstand), § 9 (Vereinsmittel), § 10 (Satzungsänderung und Auflösung) und § 11 (Haftung) beschlossen. In der Vorstandssitzung vom 29.08.2023 wurde die Änderung der Satzung in § 10 (Satzungsänderung und Auflösung) beschlossen. | a) 06.09.2023 Berg b) Satzung Bl. 5-9 SB Beschluss Bl. 10-11 SB Beschluss Bl.12 (13-17) SB |
| 2 | a) Green Leaf Society e. V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2024 hat die Änderung der Satzung durch Streichung der Präambel, in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Ziele und Aufgaben des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Der Vorstand) und durch Anfügung des § 12 (Mitgliedsbeiträge) beschlossen. | a) 19.07.2024 Röling b) Beschluss Bl. 22-23/30-32 (24-29) SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.