Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht grundsätzlich aus einer Person. Die Wahl von zwei weiteren Vorständen ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thorsten Walter
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.12.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins / Gemeinnützigkeit), § 5 (Mitglieder), § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliedschaftsrechte), § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 (Beiträge), § 11 (Vorstand) und § 12 (Mitgliederversammlung) sowie das Einfügen von § 15 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 5-7
Satzung: Sonderband 1 Blatt 15 ff.
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 54-60
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