Handelsregister · GnR 200013

Chronologischer Auszug

Green Building eG · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Green Building eG

b)
Braunschweig

c)
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft
der Mitglieder und deren soziale und
kulturelle Belange mittels
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes
und einer guten, sicheren, sozial
verantwortbaren und lebensgerechten
Wohnungsversorgung der Mitglieder der
Genossenschaft.
2. Gegenstand des Unternehmens ist die
Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und
Betreuung von Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen sowie Belastung,
Veräußerung von Grundstücken und die
Übernehmer aller im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben, hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
3. Die Genossenschaft darf alle
Maßnahmen treffen, die geeignet sind
oder geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck zu fördern, sich an
anderen Unternehmen beteiligen, Organ
im Rahmen eines steuerlichen
Organschaftsverhältnisses sein,
Zweigniederlassungen und andere
Unternehmen gründen, solche erwerben
oder als deren Komplementärin
fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
kann sie sich der Hilfe sachverständiger
Dritter bedienen.
4. Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben, Genussrechte und stille
Beteiligungen gewähren und ist
berechtigt, Teile des
Genossenschaftskapitals in rentierliche
Geld-und Kapitalmarktpapiere
anzulegen.
5. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind
unzulässig.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt es allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, wird die
Genossenschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
Die Vorstandsmitglieder haben die
Befugnis, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

b)

Vorstand:
Ahler, Friedhelm, Potsdam,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der
Befugnis, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 18.02.2020
a)
28.04.2020
Bergemann

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.