Beteiligung an anderen Gesellschaften, vor allem in der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere Beteilung als Komplementärin an sowie Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung in der Graule Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, die ihrerseits wiederum Durchführung von Elektroinstallationen und Instandsetzungen aller Art samt Heizungs- und Sanitärinstallationen, sowie den Handel mit Elektrogeräten und Artikeln aller Art zum Gegenstand hat.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Georg Eger
Nördlingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2003 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), 8 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) und 12 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 15 nunmehr 14 (Kreis der Gesellschafter, Übertragungsverpflichtung) sowie die Streichung des § 13 (Bekanntmachungen) mit entsprechender Umnummerierung der nachfolgenden Paragraphen der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2011 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.01.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 So.
Beschluss Bl. 5 SB; Neue Satzung Bl. 6 SB;
Beschluss SB 5
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