Handelsregister · HRB 130573

Chronologischer Auszug

grasp architecture GmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
grasp architecture GmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Nonnenstieg 28, 20149 Hamburg

c)
Gegenstand des Unternehmens ist
ausschließlich die Wahrnehmung der
Berufsaufgaben nach § 1 HmbArchtG, die
der in der Firma geführten Berufsbezeichnung nach § 2 HmbArchtG
entsprechen, demzufolge
- die Erbringung von
Architekturdienstleitungen in Form
gestalten- der, technischer, wirtschaftlicher,
umweltgerechter und sozialer Planung von
Bauwerken,
- die Beratung, Betreuung und Vertretung
der Auftraggeberimmen und der
Auftraggeber in den mit der Planung und
Durchführung eines Vorhabens
zusammenhängenden fachlichen Fragen
sowie die Koordination, Steuerung und
Überwachung der Planung und Ausführung
eines Vorhabens und die Erstellung von
Fachgutachten,
- die Mitwirkung bei Orts-, Stadt- und
Landesplanung.
Die Gesellschaft darf im Einklang mit dem
Hamburgischen Architektengesetz alle
Geschäfte betreiben, die den
Gesellsehaftszweck unmittelbar oder
mittelbar fürdern. Sie ist berechtigt, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen und
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
zu errichten.
Die für Berufsangehörige nach § 2
HmbArchtG geltenden Berufspflichten
müssen von der Gesellschaft beachtet
werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Doberas, Carla, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Doberas, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2013 mit Nachtrag vom
14.01.2014
a)
03.02.2014
Dr. Mosenheuer
2c)
Der Gegenstand lautet richtig:
Gegenstand des Unternehmens ist
ausschließlich die Wahrnehmung der
Berufsaufgaben nach § 1 HmbArchtG, die
der in der Firma geführten
Berufsbezeichnung nach § 2 HmbArchtG
entsprechen, demzufolge
- die Erbringung von
Architekturdienstleitungen in Form
gestaltender, technischer, wirtschaftlicher,
umweltgerechter und sozialer Planung von
Bauwerken,
- die Beratung, Betreuung und Vertretung
der Auftraggeberimmen und der
Auftraggeber in den mit der Planung und
Durchführung eines Vorhabens
zusammenhängenden fachlichen Fragen
sowie die Koordination, Steuerung und
Überwachung der Planung und Ausführung
eines Vorhabens und die Erstellung von
Fachgutachten,
- die Mitwirkung bei Orts-, Stadt- und
Landesplanung.
Die Gesellschaft darf im Einklang mit dem
Hamburgischen Architektengesetz alle
Geschäfte betreiben, die den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar fördern. Sie ist berechtigt, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen und
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
zu errichten.
Die für Berufsangehörige nach § 2
HmbArchtG geltenden Berufspflichten
müssen von der Gesellschaft beachtet
werden.
a)
19.02.2014
Dr. Mosenheuer

b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 2
c) vom 03.02.2014 von
Amts wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.