Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und maximal drei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Vereins von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Özdal Tepe
Sindelfingen
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 11.06.2024.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
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