Herstellung, Vertrieb und Montage von Fenster- und Türelementen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Helmut Graf
Tangermünde
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Alexander Graf
Tangermünde
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Herstellung und der Vertrieb von Fenster- und Türelementen aller Art.
Tag der ersten Eintragung: 04.06.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 11 So.
Von Amts wegen ergänzt.
Neue Satzung Bl. 33 R f. SB;
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1992, zuletzt geändert am 22.12.1999.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2004 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 70,82 EUR auf 51.200,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) wurden ebenfalls geändert. Die Satzung wurde in ihrer Gesamtheit neu festgestellt.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2008 hat die Änderung des § 10 (Einziehung) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.