Handelsregister · HRB 17392 früher Amtsgericht Lünen

Chronologischer Auszug

GPG-Getränke GmbH · Amtsgericht Dortmund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GPG-Getränke GmbH

b)
Lünen

c)
Handel mit Getränken aller Art
150.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Gefromm, Jochen, Lünen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.09.1996 zuletzt geändert am
24.08.2000
a)
20.07.2004
Raddatz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.10.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB 858
Amtsgericht Lünen
getreten.
Freigegeben am
20.07.2004.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bebelstr. 16, 44532 Lünen
a)
05.04.2011
Kremser
3b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Bebelstr. 163, 44532 Lünen
a)
08.02.2022
Gerhardy

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.