Handelsregister · HRB 13321

Chronologischer Auszug

GP Photovoltaik & Handel GmbH · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GP Photovoltaik & Handel GmbH

b)
Rottenburg a.d. Laaber
Geschäftsanschrift:
Schaltdorf 1e, 84056 Rottenburg a.d.
Laaber

c)
Vermittlung von Photovoltaikprojekten
sowie Handel mit
Photovoltaikkomponenten.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Perzl, Gerhard, Rottenburg a.d. Laaber,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2019.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2022 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Arzberg, Amtsgericht Hof HRB
6018) der Satzung beschlossen.
a)
05.07.2022
Dr. Brenner

b)

Tag der ersten
Eintragung:
17.04.2019
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Landshut vom 17.11.2023 (Az. IN 660/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
22.11.2023
Ottmair

b)
Beschluss Bl. 10
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 24.11.2023 (Az.
IN 660/23) aufgehoben worden.
a)
01.12.2023
Ottmair

b)
Beschluss Bl. 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.