HRB 242887

GOVECS AG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 4079/25 · Govecs AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 4079/25
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
München, HRB 242887
1542 IN 4079/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Govecs AG, Brunnstraße 1, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Grübel Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242887
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 19.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 4079/25 · Govecs AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 4079/25
Wirksam am
28.01.2026
Registerbezug
München, HRB 242887
1542 IN 4079/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Govecs AG, Brunnstraße 1, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Grübel Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242887
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 28.01.2026 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jaffé Michael
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)255487-00
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 27.04.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 27.04.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 10.11.2025 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 4079/25 · Govecs AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 4079/25
Wirksam am
25.11.2025
Registerbezug
München, HRB 242887
1542 IN 4079/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Govecs AG, Brunnstraße 1, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Grübel Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242887
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 24.11.2025 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)255487-00, Telefax: +49(89)25548710, Email: muenchen@jaffe-rae.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Die GOVECS Business Solutions GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 221118) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 0…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Die GOVECS Business Solutions GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 221118) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2022 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.05.2022 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.05.2022 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Bestellt: Vorstand: von der Heydt-von Kalckreuth, Cornelius, Wernau, *XX.XX.XXXX; Pajewski, Piotr, Weinstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelve…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Bestellt: Vorstand: von der Heydt-von Kalckreuth, Cornelius, Wernau, *XX.XX.XXXX; Pajewski, Piotr, Weinstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Vorstand: Malinowski, Marek, Elblag / Polen, *XX.XX.XXXX.
HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Vorstand: Malinowski, Marek, Elblag / Polen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Die Hauptversammlung vom 06.08.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegen…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Die Hauptversammlung vom 06.08.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Produktion, Marketing, Vertrieb und Service von Fahrzeugen, dem mit dem Betrieb dieser Fahrzeuge verbundenen Zubehör und damit verbundenen Mobilitätslösungen.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Bestellt: Vorstand: Malinowski, Marek, Elblag / Polen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaf…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Bestellt: Vorstand: Malinowski, Marek, Elblag / Polen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Die Hauptversammlung vom 31.08.2020 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung der Ziff. 4 (Höhe und Einteilung des Grundk…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Die Hauptversammlung vom 31.08.2020 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung der Ziff. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2020 um 1.250.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Prokura erloschen: Hausser, Philippe, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Prokura erloschen: Hausser, Philippe, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Der Aufsichtsrat hat am 16.09.2020 die Herabsetzung des Bedingten Kapitals vom 04.11.2019 (Bedingtes Kapital 2019/II) und die Änderung der…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Der Aufsichtsrat hat am 16.09.2020 die Herabsetzung des Bedingten Kapitals vom 04.11.2019 (Bedingtes Kapital 2019/II) und die Änderung der Ziff. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.11.2019 in Verbindung mit dem Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.09.2020 um 375.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/II). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich al…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dahm, Lisa Marie, Dillingen an der Donau, *XX.XX.XXXX; Hausser, Philippe, München, *XX.XX.XXXX; Kapouniaris, Michail, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Ausgeschieden: Vorstand: Reiche, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Ausgeschieden: Vorstand: Reiche, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die Hauptversammlung vom 04.11.2019 hat die Aufhebung eines Bedingten Kapitals, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und die Änder…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die Hauptversammlung vom 04.11.2019 hat die Aufhebung eines Bedingten Kapitals, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und die Änderung der Ziff. 4 (Grundkapital) und 7 (Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.11.2019 um 1.250.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/II). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. Das Bedingte Kapital 2018/I wurde aufgehoben, da es nicht mehr ausgeschöpft werden kann.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die Hauptversammlung vom 31.05.2019 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung der Ziff. 4 (Höhe und Einteilung des Grund…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die Hauptversammlung vom 31.05.2019 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung der Ziff. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2019 um 500.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/I). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen..
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die HappyScooter GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 241529) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2019 so…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die HappyScooter GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 241529) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2019 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.07.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.07.2019 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die Hauptversammlung vom 07.09.2018 hat die Aufstockung des Bedingten Kapitals 2018/I und die Änderung der Ziff. 4 (Grundkapital) der Satz…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die Hauptversammlung vom 07.09.2018 hat die Aufstockung des Bedingten Kapitals 2018/I und die Änderung der Ziff. 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.09.2018 um 42.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. Das Bedingte Kapital 2018/I wurde aufgestockt.
Veränderungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die Hauptversammlung vom 17.08.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 191.424,00 EUR, die Schaffung zweier Bedingter Kapitale, die Sch…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Die Hauptversammlung vom 17.08.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 191.424,00 EUR, die Schaffung zweier Bedingter Kapitale, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung der Ziff. 4 (Grundkapital) und 7 (Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 5.934.156,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2018 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16.08.2023 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.967.078,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2018/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2018 um 21.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2018 um 172.278,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung sowie an ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen.
Neueintragungen
HRB 242887 HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.08.2018. Geschäftsanschrift: Grillparzerstraße 18, 81675 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwickl…
HRB 242887: GOVECS AG, München, Grillparzerstraße 18, 81675 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.08.2018. Geschäftsanschrift: Grillparzerstraße 18, 81675 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb von elektrischen Fahrzeugen und dem mit dem Betrieb dieser Fahrzeuge verbundenen Zubehör. Grundkapital: 5.742.732,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Grübel, Thomas, Unterhaching, *XX.XX.XXXX; Reiche, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GOVECS GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 177707). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.