Handelsregister · VR 2255
Chronologischer Auszug
Gottfried Benn Förderkreis Mansfeld e.V. · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gottfried Benn Förderkreis Mansfeld e.V. b) Putlitz OT Mansfeld | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Vorsitzender: 1. Tanneberger, Christian, *XX.XX.XXXX, Putlitz OT Mansfeld Stellvertretender Vorsitzender: 2. Hasse, Rainer, *XX.XX.XXXX, Putlitz OT Sagast | a) eingetragener Verein Satzung vom: 22.03.2002 zuletzt geändert durch Beschluss vom 05.05.2005 | a) 23.10.2006 Fritze b) Tag der ersten Eintragung: 09.10.2002 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Perleberg, VR 509 getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Hasse, Rainer | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 ( (Name und Sitz) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 28.11.2007 Culmsee | |
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Verein wird durch den Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten. | a) 14.07.2011 Fritze | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.07.2013 hat die Änderung der Satzung indem § 5 (Beiträge und Mittel) beschlossen. | a) 12.12.2013 Rensch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.