Handelsregister · VR 17821
Chronologischer Auszug
Gospel Believers International Ministries e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gospel Believers International Ministries e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretendenden Vorsitzenden und dem leitenden Pastor. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den leitenden Pastor jeweils allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist verpflichtet, in allen im Namen des Vereins abzuschließenden Verträgen, die Bestimmungen aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften. b) Stellvertretender Vorsitzender: 1. Benckert, Andreas, Berlin zweiter stellvertretender Vorsitzender: 2. Aidoo, Leticia, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Vorsitzender und leitender Pastor: 3. Dr. Aidoo, Jerenord Joe, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 18.07.1997 und neu gefasst am 05.12.1998 mit Änderung vom 09.02.2002. | a) 07.08.2006 Beyer b) Satzung Bl. 20-22 R Beschluss Bl. 19, 48 f. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretendenden Vorsitzenden und dem leitenden Pastor. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den leitenden Pastor jeweils allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam. b) dritte stellvertretende Vorsitzende: 4. Peukert, Augusta, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck), § 4 (Begünstigungsverbot), § 5 (Auflösung des Vereins), § 8 (Die Mitgliederversammlung), § 10 (Der Gemeindevorstand) und in § 12 (Haushalt). beschlossen. | a) 13.04.2011 Loest b) Beschluss Bl. 62-65/76-78 (66-71) | |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten und dem dritten stellvertretendenden Vorsitzenden und dem leitenden Pastor. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den leitenden Pastor jeweils allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2011 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 12.03.2012 Loest b) Satzung Bl. 87-92 Beschluss Bl. 86 | |
| 4 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 1. Benckert, Andreas | a) 06.06.2014 Loest |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.