Handelsregister · VR 17821

Chronologischer Auszug

Gospel Believers International Ministries e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gospel Believers International Ministries e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem zweiten stellvertretendenden Vorsitzenden und dem
leitenden Pastor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten Vorsitzenden oder den leitenden Pastor
jeweils allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam.
Der Vorstand ist verpflichtet, in allen im Namen des Vereins abzuschließenden Verträgen, die Bestimmungen aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften.

b)
Stellvertretender Vorsitzender:

1.
Benckert, Andreas, Berlin

zweiter stellvertretender Vorsitzender:

2.
Aidoo, Leticia, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender und leitender Pastor:
3.
Dr. Aidoo, Jerenord Joe, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 18.07.1997 und
neu gefasst am 05.12.1998 mit Änderung vom
09.02.2002.
a)
07.08.2006
Beyer
b)
Satzung Bl.
20-22 R
Beschluss Bl. 19,
48 f.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens
aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretendenden Vorsitzenden
und dem leitenden Pastor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten Vorsitzenden oder den leitenden Pastor
jeweils allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam.

b)
dritte stellvertretende Vorsitzende:

4.
Peukert, Augusta, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz,
Zweck), § 4 (Begünstigungsverbot), § 5 (Auflösung des Vereins), § 8 (Die Mitgliederversammlung), § 10 (Der Gemeindevorstand) und in § 12
(Haushalt). beschlossen.
a)
13.04.2011
Loest
b)
Beschluss Bl.
62-65/76-78
(66-71)
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem zweiten und dem dritten stellvertretendenden Vorsitzenden und dem leitenden Pastor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten Vorsitzenden oder den leitenden Pastor
jeweils allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2011 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
12.03.2012
Loest
b)
Satzung Bl.
87-92
Beschluss Bl. 86
4b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
1. Benckert, Andreas
a)
06.06.2014
Loest

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.