Handelsregister · HRB 8849

Registerinformationen

Goodman Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Goodman Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Lollar
Geschäftsanschrift
Marburger Straße 12, 35457 Lollar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8849
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
08.04.2025
Abrufstand
22.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen (z.B. Beteiligungen) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Goodman Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG, Lollar (Amtsgericht Gießen, HRA 4696) deren Gegenstand die Arbeitnehmerüberlassung und Personaldienstleistungen ist. Darüber hinaus ist die Goodman Verwaltungs GmbH berechtigt, sämtliche Tätigkeiten durchzuführen, die dem Gesellschaftszweck dienen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Martin Modrack

Mühlhausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2016

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.