einzelvertretungsberechtigt; sie und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Kommanditist(in)
Rott Markus
Altenstadt (Hessen)
Kommanditist(in)
Peter Vetter
Altenstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Es kann einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedem persönlich haftenden Gesellschafter die Befugnis zur Einzelvertretung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Blatt 1 - 9 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Rechtsform
Kommanditgesellschaft Beginn: 01.04.2002
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