Handelsregister · VR 150221

Registerinformationen

Golfclub Weserbergland e.V. · Amtsgericht Hildesheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Golfclub Weserbergland e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Polle

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 150221
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Letzte Eintragung
10.09.2025
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Johannes Leßmann

Marienmünster

Vorstand

Volker Becker

Paderborn

Vorstand

Christian Rose

Holzminden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 19.02.1982
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2008 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (zuständiges Registergericht), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Mitgliederversammlung) und 12 (Beiträge/Umlagen) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Verbandsmitgliedschaft), 2 (Zweck/Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Zusammensetzung des Vorstands/allgemeine Vertretung), 10 (Ehrenrat), 11 (Ausschüsse und Ordnungen), 12 (Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeiträge und Umlagen) und 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name), 2 (Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 8 (Mitgliederversammlung), 12 ( Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeiträge und Umlagen) und 13 (Auflösung des Vereins) und mit ihr die Änderung des Namens beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.06.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2006.
  • Änderungsbeschluss: Blatt 136 ff. der Akten
  • Satzung Blatt 8 ff. Band II der Akten
  • Fall 4
  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Vereinspräsident), dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden (Finanzen), dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden (Spielbetrieb). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Zum Erwerb, zum Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 50.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
  • Satzung Band II Blatt 123 ff. der Akten
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Protokoll Blatt 158-161, Satzung Blatt 177-189 der Akten Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.