Der Vorstand besteht aus mindestens sieben und höchstens zehn Personen, und zwar in jedem Fall dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Jugendleiter, sowie mindestens drei weiteren Vorstandsmitglieder. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, b) Aufnahme von Krediten oder Eingehen von Wechselverbindlichkeiten sowie die Gewährung von Bürgschaften, c) Verfügung über Clubvermögen soweit sie den Haushaltsvoranschlag um mehr als 20.000,-- EUR übersteigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Teegen
Remseck am Neckar
Vorstand
Norbert Uhlmann
Stuttgart
Vorstand
Irmgard Schaller
Stuttgart
Vorstand
Thomas Lange
Ludwigsburg
Vorstand
Thomas Jechel
Waiblingen
Vorstand
Heinrich Kruse
Remseck am Neckar
Vorstand
Isabelle Lorenz
Stuttgart
Vorstand
Roland Schachler-Wolf
Ludwigsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.06.1974 zuletzt geändert am 23.04.2012
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2021 hat die Änderung der Satzung in § 12 Abs. 3 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.04.2014.